Fahrtenbuch führen

Fahrtenbuch führenEin Fahrtenbuch kann aus mehreren Gründen interessant sein. Der erste Weg um sein eigenes Fahrverhalten zu analysieren besteht zum Beispiel darin Gewohnheiten zu dokumentieren. Im Falle der Auto- und KFZ-Benutzung bedeutet dies, ein Fahrtenbuch führen. Jedoch können auch weitere Faktoren der Grund für diese Idee sein. Eine große Rolle spielt oft das Finanzamt, wenn Firmenwagen genutzt werden. Auch Arbeitgeber verlangen teilweise, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss.

Fahrtenbuch führen, was bedeutet dies?

In einem Fahrtenbuch, das meist für Kraftfahrzeuge geführt wird, muss der Fahrer beziehungsweise die Fahrer alle Fahrten vollständig dokumentieren. Dabei wird Datum, Uhrzeit, Kilometerstand bei Abfahrt, der Kilometerstand bei Ankunft sowie Abfahrts- und Ankunftsort dokumentiert. Das Fahrtenbuch führen bedeutet akribisch und diszipliniert zu arbeiten, denn Lücken müssten später erklärt werden. Aber auch die gefahrenen Kilometer müssen mit den Abfahrts- und Ankunftsort  in etwa übereinstimmen. Alle Einträge müssen einer Plausibilitätsprüfung stand halten. Ansonsten kann auch dies zu einer Erklärungsnot führen. Und wer kann sich schon nach einigen Wochen oder sogar Monaten daran erinnern weshalb er für eine bestimmte Strecke zum Beispiel 15 oder 20km mehr benötigt hat? Wichtig daher, dass Umwege dokumentiert werden. Alle Umstände wie ein Stau, gesperrte Straßen oder Besorgungsfahrten durch einen Nachbarort und so weiter sollten als Kommentar hinterlegt werden. Das macht es allen beteiligten später einfacher.

 

Fahrtenbuch führen, geht das nicht einfacher?

Die Antwort lautet ganz klar, „Jein“. Wenn Sie Fahrtenbuch führen, werden sie in den meisten Fällen erst einmal auf Papier dokumentieren. In welcher Form konkret das Fahrtenbuch zu führen ist, entscheidet der Grund aus dem es geführt wird. Wenn Sie selbst Daten für sich sammeln, kann die Form des Fahrtenbuchs frei gewählt werden. Sie können bestimmen. Schwieriger wird es jedoch, wenn die Idee ein Fahrtenbuch zu führen nicht aus eigenem Antrieb heraus geschieht. Das Finanzamt zum Beispiel erkennt nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch an. Wenn das Finanzamt keine Rolle spielt sondern der Arbeitgeber, muss mit diesem geklärt werden ob ein Fahrtenbuch auch in Form einer Fahrtenbuch App akzeptiert wird. Diese können das Leben etwas leichter machen.

Fahrtenbücher und §31 a der StVZO

Wird ein Verstoß gegen die StVZO begangen, der mit einem Punkt oder mehr in Flensburg zu ahnden ist, geht die Straßenverkehrsbehörde auf „die Suche“ nach dem Fahrzeugführer, der den Verstoß begangen hat. Fährt also zum Beispiel ein jugendlicher Erwachsener mit dem Auto seiner Eltern zu schnell und wird bei einer Geschwindigkeitskontrolle „geblitzt“, so kommt meist von den Behörden ein Feststellungsbogen. Wenn die Anstrengungen den Fahrzeugführer zu ermitteln ins Leere laufen und nicht geklärt werden kann wer das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren hat, kann nach §31a der StVZO Fahrtenbuch führen vorgeschrieben werden. Der Fahrzeughalter, in diesem Fall also die Eltern, müssten dann genau dokumentieren welche Fahrten sie und andere Unternehmen.