Wer in einem Unternehmen fest eingestellt ist, muss früher oder später einmal mit seinem privaten PKW Dienstfahrten erledigen. Dabei ist nicht die Fahrt zur Arbeitsstelle gemeint, sondern Fahrten im Auftrag der Firma bzw. im Rahmen der Tätigkeit für die Firma. Wenn Angestelle bspw. zu einem Kundentermin mit dem privaten Auto fahren, wäre dies eine solche Dienstfahrt. Auch wenn Sie mit Ihrem Privatwagen zu einer Messe fahren, damit Besorgungen anstellen oder zu einer von dem Unternehmen bezahlten Fortbildung bzw. Schulung fahren, gilt dies als Geschäftsfahrt. Damit die Mitarbeiter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, können Sie sich diese über eine Fahrtkostenabrechnung von dem Unternehmen erstatten lassen. Wir bieten dafür unser Fahrtkostenabrechnung Formular kostenlos zum Download an. Damit gelingt die Abrechnung innerhalb von wenigen Minuten.
Fahrtkostenabrechnung Formular herunterladen
Es gibt verschiedene Umstände, durch die spontan der Privatwagen für eine Dienstfahrt genutzt wird. Vielleicht ist der Firmenwagen defekt oder gerade in der Werkstatt? Sie fahren nur sehr unregelmäßig im Dienste der Firma und haben daher keinen Dienstwagen? Sie fahren zu einer Schulung über mehrere Tage und können in der Zeit nicht den einzigen Dienstwagen blockieren? All das sind gute Gründe für eine Fahrt mit dem eigenen Auto. Abgerechnet wird mit dem Arbeitgeber über eine sogenannte Fahrtkostenabrechnung. Die beinhaltet wie der Name bereits unmittelbar andeutet, die Abrechnung der entstandenen Fahrtkosten. Sie können unser Fahrtkostenabrechnung Formular komplett kostenlos herunterladen und als Vorlage verwenden. Hier die Downloads:
Achtung: Wir bieten das Fahrtkostenabrechnung Formular kostenlos an und können daher keinerlei Haftung übernehmen. Die Verwendung erfolgt vollständig auf eigene Gefahr hin. Dafür bitten wir um Verständnis.
Fahrtkostenabrechnung erstellen
Die Abrechnung mit unserem Fahrtkostenabrechnung Formular basiert auf einer Kilometerpauschale. In dieser wird unter anderem der verbrauchte Treibstoff vergütet. Sie liegt aktuell bei 0,30 Euro. Dies erscheint auf den ersten Blick als sehr hoch und lukrativ. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass zusätzlich auch die Entschädigung für die Abnutzung des Autos und der damit verbundene Wertverlust entschädigt werden. Bei einer einmaligen Fahrt von 100km ist dies zu vernachlässigen. Wenn Sie im Jahr jedoch mehrere 1000km fahren, bspw. zu Fortbildungen hin, fällt die zusätzliche Beanspruchung deutlich mehr ins Gewicht. Daher ist die Kilometerpauschale sehr großzügig gestaltet. Allerdings muss auch angemerkt werden, dass die 30cent schon längere Zeit gelten. Vor einigen Jahren waren die Preise für Treibstoff noch deutlich niedriger, wodurch natürlich die Entschädigung für die Abnutzung entsprechend höher war.
Wenn eine Geschäftsfahrt erledigt wurde, kann diese unmittelbar mit unserem Fahrtkostenabrechnung Formular abgerechnet werden. Das lohnt sich vor allen Dingen dann über eine gesonderte Abrechnung, wenn einige Kilometer zurückgelegt wurden. Wenn Sie kleine Fahrten pro Monat tätigen, zum Beispiel um zum Einkaufen zu fahren, macht es ggf. auch Sinn die Kilometerleistungen zu dokumentieren und dann einmalig am Ende oder Anfang eines Monats abzurechnen. Das erspart vor allen Dingen der Buchhaltung eine Menge Arbeit beim Buchen, Auszahlen oder Überweisen der Fahrtkosten.