Mit dem Zweckform Fahrtenbuch ist man immer auf der sicheren Seite für seine Reisedokumentation mit dem Auto. Das Zweckform Fahrtenbuch passt leicht in jedes Handschuhfach und ist einfach und schnell auszufüllen. Das Zweckform Fahrtenbuch gibt es in verschiedenen Ausführungen, sodass jeder genau das für sich passende aus dem Sortiment auswählen kann. Mit einem Zweckform Fahrtenbuch ist man auch auf der sicheren steuerlichen Seite, da das Zweckform Fahrtenbuch so aufgebaut ist, dass es vor dem Finanzamt Bestand hat.
Das Zweckform Fahrtenbuch ist für jeden passend
Egal ob jemand die größere oder kleinere Variante bevorzugt, ein Zweckform Fahrtenbuch gibt es in DIN A 6 oder DIN A 5 im Hoch- oder Querformat. Beide Varianten vom Zweckform Fahrtenbuch bieten genug Platz für Eintragungen und können so perfekt für die Reisekostenabrechnung verwendet werden. Je nach Zweckform Fahrtenbuch ist nicht nur die Abrechnung möglich, sondern auch eine Kraftstoffverbrauchstabelle enthalten. In einer anderen Variante ist ein Kilometernachweis für die Reisekostenabrechnung enthalten. Die dritte Variante beinhaltet eine Jahresabrechnung, die auch als steuerlicher Kilometer-Nachweis verwendet werden kann. Ein Zweckform Fahrtenbuch kann in jeder Schreibwarenhandlung oder über viele Händler im Internet bezogen werden.
Warum ein Fahrtenbuch?
In dem Fahrtenbuch erfolgt eine Dokumentation über die zurückgelegte Strecke und den Anlass mit einem Fahrzeug. Meist handelt es sich dabei um ein Kraftfahrzeug, in der Luft- und Schifffahrt werden die Bücher anders bezeichnet. Der Abfahrtsort und das Datum werden in dem Buch eintragen. Dazu der Fahrer, der Kilometerstand bei Beginn der Fahrt und auch am Ende. Noch dazu erfolgt ein Eintrag über den Grund der Fahrt. Das Fahrtenbuch dient sowohl der Vorlage im Unternehmen, beim Finanzamt oder auch bei der Polizei. Besonders Fahrer von Firmenwagen sind dazu angehalten, ein Fahrtenbuch zu führen. Somit hat ein Fuhrparkleiter einen besseren Überblick welcher Mitarbeiter wann mit welchem Auto unterwegs war. Bei Mitarbeitern die einen festen Firmenwagen haben, entfällt das führen eines Fahrtenbuches in vielen Fällen.
Ein Fahrtenbuch als Beweis?
Hat ein Verkehrsteilnehmer einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen, und es kann nicht klar gesagt werden, wer der Fahrzeuglenker war, kann es sein, dass der Fahrzeughalter von der Straßenverkehrsbehörde die Auflage bekommt, ein Fahrtenbuch zu führen. Das kann dann für alle seine Autos sein, falls er mehrere besitzt. Hätte es bei dem Verstoß ein Fahrtenbuch gegeben, wäre direkt klar gewesen, wer der Fahrzeuglenker war und er hätte zur Rechenschaft gezogen werden können. Um der Straßenverkehrsbehörde eine Menge Zeit und Arbeit zu ersparen, die ohne Fahrtenbuch nicht zum Erfolg führen kann, hat die Behörde das Recht das Führen des Fahrtenbuchs zu verlangen. Auf bestimmte Mindestbedingungen ist zu achten, wenn das Fahrtenbuch vor dem Finanzamt als Beweismittel gelten soll. Dafür sind zeitnahe und fortlaufende Eintragungen nötig.
Eine geschlossene Form ist nötig, Änderungen, Streichungen und Ergänzungen müssen klar erkennbar sein. Damit soll einer Manipulation vorgebeugt werden. Tabellenkalkulationsprogrammausdrucke werden nicht anerkannt. Genaue Angaben für Geschäfts- oder Kundenbesuche müssen notiert werden, nur der Straßenname allein wird als nicht ausreichend betrachtet. Alle Angaben müssen im Fahrtenbuch erfolgen. Der Verweis auf andere Unterlagen ist nicht gültig. Fahrten über Umwege müssen gesondert ausgewiesen werden, selbst wenn Sie durch Umleitungen oder Staus entstehen. Sind handschriftliche Aufzeichnungen vorhanden, müssen sie gut zu lesen sein. Das Fahrtenbuch wird als Dokument angesehen, nicht als Erinnerungsstütze.